Allgemeine Geschäftsbedingungen

S.A.S. Security – Inhaber: Ceyhun Pekmez – Am Hagdorn 51, 75015 Bretten, Deutschland

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im geschäftlichen Verkehr gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

(2) Sicherheitsdienstleistungen können als Teil des privaten Sicherheitsgewerbes gemäß § 34a Gewerbeordnung der Erlaubnispflicht unterliegen.

(3) Die Ausführung der Tätigkeiten erfolgt nach den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift “Wach- und Sicherungsdienste” (DGUV-V 23).

(4) Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen, arbeits- und tarifrechtlichen Bestimmungen.

(5) Die gegenseitigen Verpflichtungen werden in besonderen Verträgen vereinbart.

(6) Das Unternehmen erbringt seine Tätigkeiten als Dienstleistungen, die in der Regel keine Arbeitnehmerüberlassung gemäß AÜG darstellen.


§ 2 Notfall / Überfall / Unvorhergesehene Ereignisse

Das Unternehmen sowie der Auftraggeber verpflichten sich, dem Personal entsprechende Anweisungen für Not- oder Überfälle bzw. sonstige außergewöhnliche Ereignisse zur Verfügung zu stellen.


§ 3 Unterbrechung der Sicherheitsdienstleistungen

Im Kriegs- oder Streikfalle, bei höherer Gewalt oder bei Unwettern ist der Auftragnehmer berechtigt, die Sicherheitsdienstleistung zu unterbrechen oder zweckentsprechend umzustellen.


§ 4 Ausführung durch andere Unternehmen

Das Unternehmen ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer gemäß § 34a GewO zugelassener Unternehmen zu bedienen.


§ 5 Vorzeitige Vertragsauflösung

Die Vertragspartner sind zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtiger Grund gilt beispielsweise wenn der Versicherungsschutz erlischt, wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden oder der Vertragspartner in Vermögensverfall gerät.


§ 6 Beanstandungen

Beanstandungen sind unverzüglich nach Feststellung in Textform der Einsatz- oder Betriebsleitung mitzuteilen. Wiederholte Verstöße berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung, wenn das Unternehmen nach Benachrichtigung nicht innerhalb von sieben Werktagen für Abhilfe sorgt.


§ 7 Preisänderungen

Im Falle der Veränderung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien oder Lohnkosten ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt entsprechend anzupassen. Dem Auftraggeber steht ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu.


§ 8 Zahlung des Entgeltes

Das Entgelt ist nach einem monatlichen Abrechnungszeitraum fällig und innerhalb von 10 Tagen zahlbar.


§ 9 Vertragsbeginn und Laufzeit

Der Vertrag ist verbindlich, sobald der Auftraggeber die erste Sicherheitsdienstleistung in Anspruch nimmt oder die Auftragsbestätigung in Textform zugeht. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf in Textform gekündigt wird.


§ 10 Haftung

Die Haftung des Unternehmens für Sach- und Vermögensschäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.


§ 11 Verjährung von Haftungsansprüchen

Haftungsansprüche des Auftraggebers gegen das Unternehmen verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Schadensersatzansprüche wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen verjähren in einem Jahr ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch in drei Jahren ab dem schadensbegründenden Ereignis.


§ 12 Haftungsausschlüsse

(1) Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen oder sonstige unabwendbare Ereignisse verursacht werden.

(2) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.


§ 13 Haftpflichtversicherung

Das Unternehmen unterhält eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung in branchenüblichem Umfang. Auf Verlangen des Auftraggebers wird das Unternehmen den Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz vorlegen.


§ 14 Rechtsnachfolge

Im Falle der Übertragung des Geschäftsbetriebs des Unternehmens oder des Auftraggebers auf einen Rechtsnachfolger treten die bestehenden Verträge mit allen Rechten und Pflichten auf den Rechtsnachfolger über, sofern nicht ein Vertragspartner innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Übertragung widerspricht.


§ 15 Abwerbungsverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und bis zu sechs Monate nach Vertragsende keine Mitarbeiter des Unternehmens abzuwerben oder deren Abwerbung durch Dritte zu fördern. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von sechs Bruttomonatsgehältern des betroffenen Mitarbeiters zu zahlen.


§ 16 Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG) einzuhalten. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.


§ 17 Verbraucherstreitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


§ 18 Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bretten.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Bretten bzw. das zuständige Gericht am Sitz des Unternehmens.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


§ 19 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


Stand: März 2026

Besondere Bedingungen für Workshop-Buchungen (B2C)

§ 8 Besondere Bedingungen für Workshop-Buchungen (B2C)

(1) Geltungsbereich: Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend für die Buchung von Workshops, Schulungen und Lehrgängen durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB über die Webseite von S.A.S. Security.

(2) Vertragsschluss: Der Vertrag über die Teilnahme an einem Workshop kommt mit der erfolgreichen Bezahlung über den Zahlungsdienstleister Stripe zustande. Die Darstellung der Workshops auf der Webseite stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

(3) Preise und Zahlung: Alle angegebenen Preise sind Endpreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Die Zahlung erfolgt ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Stripe Inc. Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten werden im Rahmen des Bezahlvorgangs angezeigt.

(4) Widerrufsrecht — Ausnahme für Freizeitdienstleistungen: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die der Vertrag einen spezifischen Termin vorsieht, kein Widerrufsrecht. Die Workshops von S.A.S. Security fallen unter diese Ausnahme, da sie an einem bestimmten Datum stattfinden.

(5) Stornierung durch den Teilnehmer: Eine kostenlose Stornierung ist bis 7 Tage vor dem Workshoptermin möglich. Bei Stornierung zwischen 7 und 2 Tagen vor dem Termin werden 50% der Teilnahmegebühr einbehalten. Bei Stornierung weniger als 2 Tage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr einbehalten. Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail an info@sas-security.eu erfolgen.

(6) Absage durch den Veranstalter: S.A.S. Security behält sich das Recht vor, einen Workshop bei unzureichender Teilnehmerzahl oder aus wichtigem Grund abzusagen. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(7) Teilnahmevoraussetzungen: Die für den jeweiligen Workshop geltenden Teilnahmevoraussetzungen (z.B. Mindestalter, erforderliche Dokumente) sind der Workshopbeschreibung zu entnehmen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Workshops zu erfüllen.